top of page

§1 Geltung und Allgemeines

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) sorgfältig durch zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB's gelten für alle erteilten Aufträge von Julia Götz luxury hair & make-up / Julia Götz (Geschäftsführerin). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1. BUCHUNGSVORGANG & ZAHLUNG: Die Buchung erfolgt schriftlich, innerhalb der nächsten 7 Tage per E- Mail. Eine unverbindliche Reservierung ist nicht möglich. Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift bzw. der Rücksendung der E-Mail den Inhalt der Auftragsbestätigung, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Widerspricht der Kunde dem Buchungsvertrag nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich, so kommt derselbe auch ohne Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung zustande. D.h. die nicht fristgerechte Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbestätigung bedeutet keinen Rückritt vom Vertrag. Bei einer Reservierung eines Brautstyling Termins wird eine Termin- Reservierungsgebühr von 249 € fällig und wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Die Reservierungsgebühr ist innerhalb von 7 Tagen per Banküberweisung, auf das entsprechende Konto von Julia Götz hair & make-up zu überweisen und wird, bei Absage des Auftraggebers, weder zurückgezahlt noch anderweitig verrechnet. Sollte die Frist von 7 Tagen verstreichen und die Reservierungsgebühr und/oder der unterschriebenen Vertrag noch nicht eingegangen sein, kann die Reservierung nicht länger aufrecht erhalten werden. Erst nach Erhalt der Reservierungsgebühr und des unterschriebenen Vertrags, erhältst du eine feste Buchungsbestätigung für den gewünschten Termin bei Julia Götz hair & make-up. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die Vergütung für den Hochzeitstermin ist spätestens 6 Wochen vor dem Hochzeitstermin per Banküberweisung zu leisten.

 

1.1. Vertraglich vereinbarte Dienstleistungen:  Da Julia Götz das Datum und die Uhrzeit reserviert, gegebenenfalls den/die Assistenten bucht, und keine anderen Kunden für das angegebene Datum und die angegebene Uhrzeit annehmen kann, kann der Kunde nach der Vertragsunterzeichnung und der eingegangen Termin- Reservierungsgebühr von 249 € die Anzahl der gebuchten Dienstleistungen beziehungsweise die Höhe des Gesamtbetrages nicht reduzieren - nach Ablauf der 14 Tage Widerruf Frist.

Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Angaben wahrheitsgemäß anzugeben und alle Angebote, Verträge und Unterlagen durch die Auftragnehmerin Julia Götz luxury hair & make-up zu prüfen.

 

1.2. Kommunikation & Absprachen:  Erfolgen NUR in Schriftform via E-Mail.

2. PROBESTYLING: Solltest du den Probetermin stornieren oder nicht wahrnehmen, werden die 249 € Termin- Reservierungsgebühr auf Grund des dahin bereits entstandenen Aufwandes weder zurückerstattet noch anderweitig verrechnet. Der Auftraggeber hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin die Möglichkeit, die Buchung zu stornieren sofern triftige Gründe für Nichtgefallen vorliegen. Es entstehen keine weiteren Kosten, außer die des Probetermins & die Termin- Reservierungsgebühr . Sollte die genannte Frist überschritten werden, gelten die zuvor genannten Staffelungen. Begleitpersonen müssen vorher angemeldet werden. 

 

3. STORNIERUNG: Sollte Julia Götz hair & make-up infolge höherer Gewalt oder plötzlicher Erkrankung den Vertrag nicht erfüllen können, so wird sie bemüht sein - jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – entsprechenden Ersatz zu finden, wobei sich der Preis um 10%-20% verändern kann. Irgendwelche Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Bei Verhinderung benachrichtigt der Auftragnehmer umgehend den Kunden per Telefon oder E- Mail. Bei Nichtzustandekommen / Kündigung der Buchung verursacht durch den Auftraggeber (ausgenommen ist einVertragsbruch aus Gründen höherer Gewalt im Sinne von § 275 BGB) beträgt die Abstandssumme ab 6 Monaten vor dem Termin 50% des Gesamthonorars und ab 3 Monaten vor dem Termin das Gesamthonorar. Die Termin- Reservierungsgebühr wird mit dem Gesamtpreis verrechnet und werden dem Auftraggeber nicht erstattet. Die Abstandssumme ist sofort und ohne Abzüge zahlbar. Kann oder möchte der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, gilt folgendes, falls nicht anders vereinbart: Bei bereits bezahlten Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilrückerstattung des bezahlten Preises- gleiches gilt auch für gebuchte Gästestylings.

4. HAFTUNG: Für Personen- oder Sachschäden die bei Arbeitsdurchführung durch die Hair & Make-up Artist entstehen, wird ausschließlich im Rahmen ihrer beruflichen Haftpflichtversicherung gehaftet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn des Stylings seinen jeweiligen Auftragnehmer über bestehende Krankheitsbilder oder Allergien/Unverträglichkeiten in Kenntnis zu setzen. Julia Götz übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.

5.COVID 19:
Es gelten immer die aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (Link)

Bei ALLEN Dienstleistungen greift ab sofort die 2G+ Regel: das heißt, jeder Kunde muss vor seinem Termin einen der folgenden Corona-Negativnachweise vorlegen (auch geboosterte):

- Vollständiger Impfschutz (digitaler Impfnachweis)

- tagesaktueller Schnelltest (durchgeführt durch ein Testzentrum, Apotheke oder Arzt)

- Genesen nach erfolgter Infektion (Genesenennachweis) ​

Corona gilt nur während eines bestehenden Lockdowns als höhere Gewalt.

Wenn ein gebuchtes Styling abgesagt oder verschoben wird und kein aktueller Lockdown besteht, gilt dies nicht als höhere Gewalt. Dann ist dies eine geplante Vorsichtsmaßnahme seitens des Auftraggebers, die absolut verständlich ist, aber nicht als "Coronagrund" gilt. Alle Dienstleistungen, die Julia Götz mit den erforderlichen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen seitens der Regierung ausführen darf, können nicht einfach storniert und als Grund "Corona" angegeben werden. Es gelten somit die allgemeinen Stornierungsbedingungen.


6. Unhygienische, infektiöse oder unsichere Bedingungen: Julia Götz behält sich das Recht vor, Dienstleistungen zu verweigern, wenn unhygienische Bedingungen vorliegen und/oder ansteckende Infektionen vorhanden sind. Der Kunde versteht und erkennt an, dass die Künstlerin keine Dienstleistungen erbringt, wenn ansteckende Infektionen wie z.B. Bindehautentzündung (Pink Eye) oder Lippenbläschen/Fieberblasen vorhanden sind, und es erfolgt keine Rückerstattung eines bezahlten Honorars.

7. HEADPIECES & SCHMUCK: Beim Kauf oder der Miete von Haarschmuck von Julia Götz, wird eine Gebühr in ausgewiesener Höhe fällig. Im Fall einer Vermietung verpflichtet sich die Kundin, den Schmuck sorgfältig zu behandeln und innerhalb 1 Woche ab Hochzeitsdatum zurückzusenden, sonst wird ihr der Kaufpreis in Rechnung gestellt.

 

8.ZUSÄTZLICHE PLANUNGSZEIT: wird mit 70€ /Std. berechnet. Dazu gehören unter anderem Recherchen, Auftragsüberarbeitungen (Änderungen der Timeline usw. ), zusätzliche Treffen, Gespräche per E-Mail, Telefon oder andere Methoden zum Braut- & Gästestyling  und/oder Veranstaltungsplanung.  

 

9.Verzögerungen & Overtime: Wenn der Auftraggeber zum Probestyling mehr als 15 Minuten zum vereinbarten Termin zu spät kommt, kann dieser durch Julia Götz abgesagt werden und eine Verspätungsgebühr von mindestens 30€ auf die Endabrechnung angerechnet werden. Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Stylings aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält Julia Götz luxury hair & make-up hierfür den Stundensatz von 120€ je angefangene Stunde. Selbiges gilt auch, wenn die Fertigstellung aufgrund von Verspätungen des Kunden/ des Gastes die zugewiesene Zeit überschreitet. In der endgültigen Vertragszusammenfassung werden die Zeiten angegeben, zu denen die Verspätungsgebühren beginnen. Alle festgesetzten Verspätungsgebühren werden mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt und am Tag der Hochzeit zur Zahlung fällig oder nachträglich extra in Rechnung gestellt. 


10.Dienstleistungsort und Anforderungen: Der Ort des Brautstylings für den Tag der Hochzeit liegt im Ermessen des Kunden, aber es gibt bestimmte Anforderungen, die der Make-up Artist benötigt, um das Brautstyling zu vollenden. Funktionierende Steckdosen, ein Tisch/Arbeitsbereich sowie 1-2 Stühle sind für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen erforderlich.


11. Allgemeine Bedingungen: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Alle Änderungen oder Erweiterungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.


12. Verzugszinsen: Im Falle eines Zahlungsverzuges trägt der Kunde etwaige Verzugszinsen (lt.BGB), sowie Mahngebühren und Forderungskosten. Gerichtstand und Erfüllungsort ist Mannheim.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Geschenkgutscheine und Aktionen

1. Geschenkgutscheine können nicht in bar ausgezahlt werden. Der Anspruch aus dem Gutschein verjährt nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

2. Angebots-Aktionen gelten ausschließlich in der ausgeschriebenen Frist und sind in dieser Zeit wahrzunehmen bzw. gelten solange diese vorrätig sind.

3. Sonderaktionen können ohne Ankündigung umgehend beendet werden. Unbefristete Aktionen enden spätestens mit Ablauf von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Aktion. Sämtliche Sonderaktionen sind nur gültig, solange diese auch vorrätig sind.

Testshootings

Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Makeup Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Makeup Artist ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen des Makeup Artists im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Makeup Artists dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Makeup Artists gesondert zu vergüten

Namensnennung

Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Makeup Artists zu zahlen.

Verjährung

Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makeup Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

Verwendung von Bildmaterial

Der Makeup Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.

Urheber & Rechteübertragung

Der Makeup Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Makeup Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an den Makeup Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Makeup Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten. Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Makeup Artist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an den Makeup Artist abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Makeup Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Makeup Artists einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Make-up Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Makeup Artist bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Makeup Artist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.

Julia_Goetz_hair_makeup_JG_MONGRAMM_2020
bottom of page